Haftungsumfang
BASIS

Versicherungsschutz besteht, wenn eine Veränderung des Gesundheitszustandes während der Vertragslaufzeit auftritt, die einen chirurgischen Eingriff (Operation) am oder im Körper des versicherten Tieres unter Narkose (inklusive Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes erforderlich macht und diese Operation in einer Tierarztpraxis oder -klinik durchgeführt wird.

Versichert ist eine Höchstentschädigung je Operation bis zu:

  • 1.000 EUR (bei Hunden bis 5 Jahren), bzw.
  • 750 EUR (bei Hunden ab 6 Jahren), bzw.
  • 600 EUR (bei Hunden ab 8 Jahren)
  • Operationen von Frakturen
  • Orthopädische Operationen
  • Neurologische Operationen
  • Operationen im Bereich der Weichteilchirurgie

Bei Hunden ab einem Alter von 6 Jahren bei Versicherungsbeginn ist die Höchstentschädigung je versicherter OP begrenzt auf 75% des Bruttorechnungsbetrags, maximal 750 EUR.

Bei Hunden ab einem Alter von 8 Jahren bei Versicherungsbeginn ist die Höchstentschädigung je versicherter OP begrenzt auf 60% des Bruttorechnungsbetrags, maximal 600 EUR.

Die Kosten für die Nachsorge sind bis zu 14 Tage ab der Operation mitversichert.

Nicht versichert sind
  • Biopsien / Punktionen
  • Operationen angeborener Fehlentwicklungen / Fehlstellungen
Geltungsbereich
  • Deutschland
  • bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten Europa
Wartezeiten
  • 1 Monat
  • 1 Woche für Operationen infolge Unfall

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